Die KV RLP wickelt die Abrechnung gemäß den Vorgaben der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ab. Gemäß den Vorgaben stellen wir dem BAS die abgerechneten Kosten/Leistungen monatlich in Rechnung. Das BAS hat anschließend Fristen zur Prüfung und Zahlung. Eine Kostenerstattung gegenüber Ihnen als Leistungserbringer erfolgt nach Überweisung der angeforderten Mittel durch das BAS an uns.
Wenn Sie bis zum 2. Werktag des Folgemonats die Meldung der Leistungen für den Vormonat im Meldeportal eingegeben haben, benötigen wir ca. 3 Wochen zur Durchführung der sachlichen Prüfungen, Klärung von Einzelsachverhalten, Mittelanforderung bei dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), Prüfung von Plausibilitäten und zur Auszahlung.
Beispiel für Oktober 2021:
- Bis 02.10.2021, 24:00 Uhr - Meldung der Leistungsdaten über das Meldeportal durch Leistungserbringer
- 8.10.2021 - Prüfung der Daten auf sachliche Richtigkeit durch KV RLP und Meldung an das BAS
- 15.10.2021 - Kostenerstattung durch das BAS
- 25.10.2021 - Überweisung der Leistungsvergütungen und Sachkosten an Leistungserbringer
Eine Vor- oder Zwischenfinanzierung der Testleistungen gem. Coronavirus-Testverordnung nicht ist möglich.