Testungen

Registrierung und Abrechnung im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung

Die TestV regelt die Testung von asymptomatischen Personen. Dies umfasst die Testung von impfunfähigen und abgesonderten Personen, Testungen von Kontaktpersonen, Testung von Personen nach Auftreten von Infektionen in Einrichtungen und Unternehmen und Testungen von zur Verhütung von Verbreitung von SARS CoV-2.


Weitere Informationen befinden sich hier:


Welche Vorgaben gelten für die Leistungserbringer?

Die Vorgaben werden bundesweit einheitlich in den "Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Leistungserbringer" geregelt.



Welche Dokumentationsanforderungen muss ich erfüllen?


Sie haben gem. § 7 TestV die zu dokumentierenden Angaben und die für den Nachweis der korrekten Abrechnung notwendigen Auftrags- und Leistungsdokumentation bis zum 31. Dezember 2024 unverändert zu speichern oder aufzubewahren und nicht an die Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz zu übermitteln.


Die abrechnungsbegründende Dokumentation der Leistungserbringung, muss im Einzelfall eine Prüfung der Anspruchsberechtigung der getesteten Person und die namentliche Meldung im Infektionsfall gemäß § 9 IfSG ermöglichen.


Die Kassenärztliche Vereinigung wurden verpflichtet, die Plausibilität der Abrechnungen zu prüfen und zusätzlich stichprobenartig vertiefte Prüfungen durchzuführen (§ 7a TestV). Während einer Prüfung können Zahlungen ausgesetzt werden.


Wie lange dauert der Zahlungslauf?

Die KV RLP wickelt die Abrechnung gemäß den Vorgaben der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ab. Gemäß den Vorgaben stellen wir dem BAS die abgerechneten Kosten/Leistungen monatlich in Rechnung. Das BAS hat anschließend Fristen zur Prüfung und Zahlung. Eine Kostenerstattung gegenüber Ihnen als Leistungserbringer erfolgt nach Überweisung der angeforderten Mittel durch das BAS an uns. 


Wenn Sie bis zum 2. Werktag des Folgemonats die Meldung der Leistungen für den Vormonat im Meldeportal eingegeben haben, benötigen wir ca. 3 Wochen zur Durchführung der sachlichen Prüfungen, Klärung von Einzelsachverhalten, Mittelanforderung bei dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), Prüfung von Plausibilitäten und zur Auszahlung. 


Beispiel für Oktober 2021: 

  • Bis 02.10.2021, 24:00 Uhr - Meldung der Leistungsdaten über das Meldeportal durch Leistungserbringer 
  • 8.10.2021 - Prüfung der Daten auf sachliche Richtigkeit durch KV RLP  und Meldung an das BAS
  • 15.10.2021 - Kostenerstattung durch das BAS
  • 25.10.2021 - Überweisung der Leistungsvergütungen und Sachkosten an Leistungserbringer

Eine Vor- oder Zwischenfinanzierung der Testleistungen gem. Coronavirus-Testverordnung nicht ist möglich.

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