Nur für stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Eingliederungshilfen sowie Obdachlosenunterkünfte:
Wenn das eigene Personal von stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten der Eingliederungshilfen sowie Obdachlosenunterkünften die Testungen durchführen, wird das Gespräch, die Entnahme von Körpermaterial, die PoC-Diagnostik, die Ergebnismitteilung und die Ausstellung eines Zeugnissen über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit 7 Euro vergütet. Wird die testende Person
unentgeltlich tätig, darf keine Vergütung abgerechnet werden.