steuernummer_alt

Steueridentifikationsmerkmal

Die Einnahmen aus Ihrer Tätigkeit im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung sind grundsätzlich steuerpflichtig. Um die Einnahmen an das Finanzamt vereinfacht zu melden erheben wir die Steueridentifikationsmerkmale. Wir bitten Sie uns Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer, wie auch bei jeder anderen Rechnungslegung üblich, zu melden.


Auszahlungen im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung können zukünftig nur noch bei vorliegender Steueridentifikation erfolgen.


Die Abnahme von Corona-Schnelltests ist regelhaft umsatzsteuerfrei. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesministeriums der Finanzen. Link


Bitte wählen Sie das für Ihre Organisation relevante Formular:



Umsatzsteuer-Identifikationsnummer


Steueridentifikationsnummer - Steuernummer


Kein Steuermerkmal (z.B. Gemeindeverwaltung)

Share by: