Ärztliche Einrichtungen gem. TestV können ärztliche Leistungen und Sachkosten mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz abrechnen.
Ärztliche Laborleistungen
Ärztliche Leistungen
Leistung für andere vom ÖGD beauftragte Leistungserbringer (z.B. Apotheken)
Sachkosten
Registrierung zur Abrechnung von Bürgertestungen
Es werden u.a. folgende Informationen abgefragt:
Es werden u.a. folgende Informationen abgefragt:
Hinweis: Krankenhäuser nutzen die BSNR der Notfallambulanz. Link
Registrierung zur Abrechnung von Leistungen für vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beauftragte Apotheken sowie der stationären Einrichtung und ambulanten Dienste der Eingliederungshilfe
Als Apotheke müssen Sie als weiterer Leistungserbringer gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 TestV vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beauftragt werden.
Die stationären Einrichtungen und ambulanten Dienste der Eingliederungshilfe können im Rahmen eines mit dem ÖGD abgestimmten einrichtungs- und unternehmensbezogenen Testkonzepts Sachkosten für PoC-Tests sowie weitere Leistungen abrechnen.
Es werden u.a. folgende Informationen abgefragt:
Bitte beachten Sie, dass die direkte Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz von Kosten gem. TestV für durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst oder das Land beauftragte Testzentren eine Registrierung voraussetzt. Vom Öffentlichen Gesundheitsdienst betriebene Einrichtungen können sich ebenfalls registrieren. Wenn Sie dies nicht sind, ist Ihre Einrichtung kein Testzentrum im Sinne der TestV.
Es werden u.a. folgende Informationen abgefragt:
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