Bestätigung nach § 9 MPBetreibV
Ausfüllhinweise:
Falls Sie als Teststelle für Bürgertestungen tätig sind, geben Sie die Teststellen-ID, welche Sie vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erhalten haben, an. Sollten Sie mehrere PoC-NAT-Testsysteme in unterschiedlichen Teststellen verwenden, müssen Sie für jede Teststelle ein extra Formular ausfüllen. Dieses Formular müssen Sie bei jeder Abrechnung der PoC-NAT-Tests bei der Buchung im Meldeportal hochladen. Daher brauchen Sie uns dieses Formular nicht per Fax/Post o.Ä. an uns zu senden.
Vertragsärztliche Leistungserbringer bestätigen jedes Quartal mit der Unterschrift in der Sammelerklärung, für eine beantragte Labordiagnostik nach den §§ 9 und 10 TestV vor Aufnahme der Tätigkeit ein Qualitätssicherungssystem nach § 9 MPBetreibV eingerichtet zu haben. Somit ist das Formular von diesen Leistungserbringern nicht auszufüllen.