Für das Gespräch, die Entnahme von Körpermaterial, die Ergebnismitteilung und die Ausstellung eines Zeugnisses über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Zusammenhang mit einer Testung nach den §§ 9 bis 11 TestV werden 7 Euro vergütet.
Anlassbezogene Testung auf Grundlage der § 2, § 3, § 4 und § 4b TestV
Registrierung zur Abrechnung von ärztlichen Leistungen und Sachkosten
Im Anschluss an die Registrierung ist unbedingt das im Registrierungsformular hinterlegte pdf-Formular auszufüllen, zu unterschreiben und an die KV RLP zurück zusenden.
Abrechenbare Leistungen