Meldungen der positiven sowie Anzahl der durchgeführten Coronatests beim LSJV durchführen (gemäß 7 Absatz 10 TestV)
alle Leistungserbringer, die Testungen nach § 4a anbieten, sind verpflichtet, der zuständigen Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes (in Rheinland-Pfalz ist diese das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung) monatlich und standortbezogen die Zahl der von ihnen erbrachten Testungen nach § 4a und die Zahl der positiven Testergebnisse zu melden.
Sollten Sie bisher noch nicht beim LSJV registriert sein, ist dies schnellstmöglich nachzuholen. Dafür steht Ihnen folgender Link bis zum 12. Mai 2022 zur Verfügung:
Teststelle beim LSJV registrieren