(Weiter-)Beauftragung LSJV (ab 1. Juli 2022)
Vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Beauftragung ab dem 1. Juli 2022 durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Wir werden die Information in unseren Stammdaten ergänzen. Sollten hierbei Unplausibilitäten auftreten werden wir Sie kontaktieren. Bei korrekt eingegangener Beauftragung erhalten Sie keine weitere Nachricht.
Es ist nicht nötig die Beauftragung nochmals per E-Mail, Fax o.ä. zuzusenden.
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