Abrechnung Sachkosten PoC-Antigentests
Abrechnung von PoC-Antigentests über die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Wenn Sie als gem. TestV berechtigte Einrichtung oder Unternehmen Sachkosten über die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz abrechnen möchten, müssen Sie sich zunächst registrieren. Wir werden Ihnen dann eine Betriebsstättennummer (BSNR) zuteilen. Die Übermittlung der Abrechnungsdaten erfolgt über ein TLS-verschlüsseltes Meldeportal. Sie erhalten die Zugangsdaten mit der Post.
Die Sachkosten sind brutto abzgl. Rabatten / Skonti zu ermitteln.
Informationen zu Antigentests
- Nach der Nationalen Teststrategie sollen für die Testung von symptomatischen Personen sowie für die Testung von asymptomatischen Kontaktpersonen und bei Ausbrüchen PCR-Verfahren angewendet werden (bei Ausbrüchen solange ausreichend PCR-Testkapazitäten zur Verfügung stehen). Bei rein präventiven Testungen von Mitarbeitenden, Patientinnen, Patienten und Besuchspersonen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sollen Antigentests eingesetzt werden.
- Es dürfen nur Antigen-Testverfahren eingesetzt werden, die auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgeführt sind.
- Bei Durchführung von Antigentests sind Besonderheiten des Arbeitsschutzes zu beachten. Nach diesen Hinweisen müssen positive Antigentests durch einen PCR-Test bestätigt werden.
- Sofern bei der Anwendung eines PoC-Antigentests das Abstrichmaterial nicht Teil des Testkits ist, ist das Abstrichmaterial vom Anwender des PoC-Antigentests selber zu beschaffen.
Registrierung
Es werden u.a. folgende Informationen abgefragt:
- Zuständiges Gesundheitsamt
- Art der Einrichtung
- Ansprechperson der Einrichtung für die KV RLP
- Bankverbindung
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